Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) reicht Strafanzeige gegen ihr Mitglied Roger Köppel ein. Anlass dafür sind Aussagen Köppels auf seinem Videokanal «Weltwoche Daily». Es geht um die Frage, ob Köppel das Amtsgeheimnis verletzt hat.
Den Entscheid für eine Strafanzeige traf die APK-N mit deutlicher Mehrheit. Die Kommission machte das Stimmenverhältnis nicht öffentlich. Wie die Tamedia-Zeitungen jedoch berichten, votierten einzig die sechs SVP-Mitglieder gegen die Anzeige.
Die APK-N habe sich zudem mit der Frage beschäftigt, ob Köppel Informationen aus vertraulichen Kommissionsunterlagen öffentlich gemacht habe, hiess es in der Mitteilung der Parlamentsdienste vom Dienstag. Mit 14 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen sei die APK-N der Ansicht, dass mutmasslich eine Amtsgeheimnisverletzung vorliege.
Köppel hatte auf «Weltwoche Daily» von einer Durchsuchung bei der lokalen Tochterfirma des Schweizer Uhrenherstellers Audemars Piguet in Moskau am 22. März berichtet. Dabei habe der russische Inlandgeheimdienst FSB wegen angeblicher Zollvergehen Uhren im Wert von mehreren Millionen Franken beschlagnahmt.
Laut der «NZZ am Sonntag» stammt die Informationen aus einer vertraulichen Infonotiz des Aussendepartements (EDA), die unter anderem den Mitgliedern der aussenpolitischen Kommission des Nationalrates verschickt wurde – darunter auch Köppel.
Gemäss Parlamentsgesetz sind Kommissionssitzungen vertraulich. Dazu zählt die Pflicht der Ratsmitglieder, nicht bekannt zu geben, wie andere Kolleginnen und Kollegen an Sitzungen zu einzelnen Fragen Stellung bezogen haben. Der Vertraulichkeit unterliegen auch die Protokolle und in der Regel die Unterlagen, die abgegeben werden. Besonders der letzte Punkt betrifft nun Köppel.
Gegenüber dem «Blick» wies der SVP-Politiker den Vorwurf zurück, das Kommissionsgeheimnis verletzt zu haben.
Die Stellungnahme der APK-N werde nun dem Ratsbüro zum Entscheid vorgelegt, sagte Kommissionspräsident Franz Grüter (SVP) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Dieses entscheide über eine allfällige Disziplinarmassnahme gegen Köppel. Für diesen gilt die Unschuldsvermutung.
Auch die Bundesanwaltschaft klärt ab, ob Äusserungen des Zürcher SVP-Nationalrats Roger Köppel auf seinem Videokanal «Weltwoche Daily» strafrechtlich relevant sind. Sie bestätigte am vergangenen Samstag eine Meldung der Tamedia-Zeitungen. Eine Anzeige sei aber noch nicht eingegangen, hiess es damals.
Über die Razzia bei Audemars Piguet hatte am Sonntag auch die «NZZ am Sonntag» berichtet. Auch sie berief sich auf eine Informationsnotiz des EDA und gab an, drei Quellen hätten unabhängig von den Äusserungen Köppels deren Inhalt bestätigt. Die BA prüft nach eigenen Angaben auch, ob in diesem Zusammenhang eine strafrechtliche Relevanz besteht.
Die fraglichen Bestimmungen im Parlamentsgesetz sehen Disziplinarmassnahmen vor für Fälle, in denen ein Ratsmitglied gegen die Ordnungs- und Verfahrensvorschriften der Räte verstösst. Das könne ein Verweis sein oder, in ganz schweren Fällen und bei einer wiederholten Tat, ein Ausschluss eines Ratsmitglieds bis zu sechs Monate von Kommissionssitzungen. Erhebt der oder die Betroffene Einsprache dagegen, entscheidet der Rat darüber.
Bei einer Verurteilung durch die Bundesanwaltschaft drohen Köppel härtere Konsequenzen: eine Geldstrafe oder im Extremfall sogar Gefängnis. Die maximale Freiheitsstrafe liegt bei drei Jahren. Um gegen Köppel vorgehen zu können, muss die Bundesanwaltschaft allerdings erst die Aufhebung von dessen parlamentarischer Immunität beantragen. Darüber entscheiden würden die Immunitätskommission des Nationalrats und die Rechtskommission des Ständerats.
Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung kommen immer wieder mal vor. Normalerweise richten sich diese aber gegen unbekannt und nicht gegen ein bestimmtes Kommissionsmitglied.
Obwohl es also immer wieder zu Verletzungen des Kommissionsgeheimnisses kommt, sind Verweise an Ratsmitglieder selten. 2008 wollte das damalige Ratsbüro gleich vier Nationalräten und einer Nationalrätin einen Verweis erteilen, im Zusammenhang mit der Mörgeli-Mengele-Affäre. Weil sie Einsprache dagegen erhoben, liess der Nationalrat dann aber alle fünf ungeschoren davonkommen.
Anders lag der Fall beim früheren Berner SVP-Nationalrat Hermann Weyeneth von 1996. Er hatte als Mitglied der PUK zur Bundes-Pensionskasse aus einem internen Kommissionsdokument zitiert und damit das Kommissionsgeheimnis verletzt. Laut dem damaligen Ratsbüro akzeptierte Weyeneth diesen Verweis. (dfr/sda)
So what. Der rechtspopulistische und subventionierte Kleinverleger Roger Köppel ist ja eh nie anwesend. 🤷♂️